Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen.
(Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers darf 3.500 kg nicht übersteigen.)
18 Jahre
17 Jahre
für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren"
Klasse B ist Voraussetzung
3 x Überlandfahrten
1 x BAB
1 x Nachtfahrten
Grundausbildung Verbinden und Trennen
55 Minuten
Grundfahraufgaben
Stadt, Land und BAB
Verbinden und Trennen
Klasse BE ist unbefristet gültig