Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
Eingeschlossene Klassen: AM und L
18 Jahre
17 Jahre
für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren"
Keine andere Klasse ist Voraussetzung
12 + 2 Doppelstunden
6 + 2 bei Erweiterung
Grundausbildung
5 x Überlandfahrten
4 x BAB
3 x Nachtfahrten
55 Minuten
Grundfahraufgaben
Stadt, Land und BAB
Klasse B ist unbefristet gültig